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   BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13   

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https://dejure.org/2013,11942
BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13 (https://dejure.org/2013,11942)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13 (https://dejure.org/2013,11942)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13 (https://dejure.org/2013,11942)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13
    Im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9) war der Kläger im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, ZVI 2007, 618 Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12).
  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Auszug aus BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, Rn. 12; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Rn. 12).
  • BGH, 06.05.2021 - AnwZ (Brfg) 38/20

    Anwaltgerichtliches Verfahren in Zulassungssachen: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Zu Recht hat der Anwaltsgerichtshof darauf abgestellt, dass im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12).

    Dies gilt entgegen der im Zulassungsantrag vertretenen Auffassung nicht nur für den Fall, dass der Kläger zum wiederholten Mal seine Reise- oder Verhandlungsfähigkeit in Frage stellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019, aaO; vom 20. November 2017, aaO; vom 12. Oktober 2017, aaO; vom 7. Mai 2013, aaO und vom 8. Dezember 2011, aaO).

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Wegen der durch einen Vermögensverfall indizierten Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. März 2015, aaO; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011, aaO und vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, aaO).

    Ein ärztliches Attest, das keine Diagnose enthält, genügt nicht, weil es eine Überprüfung der (fehlenden) Verhandlungsfähigkeit nicht ermöglicht (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2013, aaO).

  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Präsidentin des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12).
  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 20/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind indessen im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Maßgeblich ist vielmehr, dass nach der ständigen Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und seine Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. nur Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 19/12, juris Rn. 3 und vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3).
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